Rechtliches

Subauftrags­bearbeiter

Damit wir im Zusammenhang mit unserer bestehenden Vertragsbeziehung die vereinbarten vertraglichen Pflichten ordnungsgemäss erfüllen können, arbeiten wir mit den nachfolgenden Subauftragsbearbeitern zusammen.

Diese Fassung gilt ab 01.12.2026. Bis dahin gilt die aktuelle Fassung: Zur aktuellen Fassung

Gilt ab 01.12.2026
Revision
Rev. 2026-12
Gültig ab
01.12.2026

Gegenüber der letzten Fassung (Rev. 2026-01) entfällt die VSHN AG.

Übermittlungen, die Sie selbst an Ihre Partner veranlassen, z.B. an Intermediäre, Labore, Medforms, Docbox, HIN oder E-Mail-Dienste, liegen in Ihrer Verantwortung und richten sich nach Ihren Verträgen mit diesen Partnern. Wir binden die entsprechenden Schnittstellen lediglich in Ihrem Auftrag ein.

Als Subauftragsbearbeitung gelten nur Leistungen, die unmittelbar mit unserer Vertragsbeziehung zusammenhängen. Nebenleistungen wie Transport, Wartung, Reinigung oder Telekommunikationsdienstleistungen sind nicht erfasst. Auch dort verpflichten wir uns jedoch, den Datenschutz einzuhalten und die Datensicherheit sicherzustellen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Alle Fassungen

Jede Fassung bleibt unter ihrem festen Link dauerhaft abrufbar.